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Normen & Konformität

Was definiert die neue TIER2 Ökodesign-Norm für Transformatoren?

3 Min. Lesezeit

Die EcoDesign-Norm Tier 2 ist keine Norm im Sinne der IEC, sondern EU-Recht: die Verordnung (EU) Nr. 548/2014 der Kommission zur Durchführung der Ökodesign-Richtlinie für Klein-, Mittel- und Großleistungstransformatoren. Ihre zweite, strengere Stufe der Mindesteffizienzanforderungen gilt seit dem 1. Juli 2021 für Einheiten, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden.

Kurz gesagt: Wird ein Transformator heute in die EU verkauft, muss er die Verlustgrenzen der Stufe Tier 2 einhalten. Es gibt keine Premium-Option, für die man sich entscheidet — es ist die gesetzliche Untergrenze.

Was die Verordnung regelt

Die Verordnung zielt auf die Energie, die ein Transformator als Wärme verliert, ausgedrückt als Leerlaufverluste (im Kern, vorhanden sobald die Einheit unter Spannung steht) und Lastverluste (in den Wicklungen, mit dem Strom steigend). Für größere Bemessungsleistungen verwendet sie den Peak Efficiency Index, eine einzelne Kennzahl, die beides zusammenfasst.

Neben den Verlustgrenzen bestehen Informationspflichten: Hersteller müssen die maßgeblichen Verlust- und Effizienzdaten in der technischen Dokumentation und in Produktunterlagen angeben. Erst das macht einen Vergleich zwischen Lieferanten überhaupt möglich.

Was sich am 1. Juli 2021 geändert hat

Tier 1 gilt seit dem 1. Juli 2015, Tier 2 seit dem 1. Juli 2021 und verschärft die zulässigen Verluste weiter. Die Verschärfung traf vor allem die Leerlaufverluste, denn diese fallen bei einem Verteilungstransformator 8.760 Stunden im Jahr an, unabhängig davon, wie gering die Auslastung ist.

Praktisch bedeutet Tier 2 in der Regel mehr Kernmaterial, besseres kornorientiertes oder amorphes Kernblech und größere Leiterquerschnitte. Tier-2-Einheiten sind daher typischerweise größer, schwerer und in der Anschaffung teurer — und für die nächsten drei bis vier Jahrzehnte günstiger im Betrieb.

Was in den Geltungsbereich fällt und was nicht

Die Verordnung erfasst Leistungstransformatoren mit einer Mindestbemessungsleistung von 1 kVA, die in 50-Hz-Übertragungs- und Verteilungsnetzen oder für industrielle Anwendungen eingesetzt werden. Mehrere Kategorien sind ausgenommen, darunter Messwandler, Transformatoren für Schienenfahrzeuge, Anlasstransformatoren, Prüftransformatoren, Schweißtransformatoren und Transformatoren für Offshore-Anlagen.

Liegt Ihre Anwendung nahe an einer dieser Grenzen, prüfen Sie den Geltungsbereichsartikel der Verordnung, statt es anzunehmen. Außerhalb des Geltungsbereichs zu liegen macht eine verlustarme Auslegung nicht falsch; es bedeutet nur, dass die gesetzliche Untergrenze nicht greift.

Wie die Konformität nachgewiesen wird

Die Konformität liegt in der Verantwortung des Herstellers und wird über die CE-Kennzeichnung, die EU-Konformitätserklärung und die technische Dokumentation mit den deklarierten Verlustwerten belegt. Diese deklarierten Werte werden in der Praxis anhand der Messungen im Stückprüfbericht nach IEC 60076-1 überprüft.

Für einen Käufer heißt das: Zwei Dokumente lohnen sich bei jeder Bestellung — die Konformitätserklärung und der Stückprüfbericht mit den gemessenen Werten P0 und Pk für genau die Seriennummer, die Sie erhalten.

Die praktische Erkenntnis lautet: Tier 2 setzt das Minimum, nicht das Ziel. Da Verluste über eine Lebensdauer von 30 – 40 Jahren bezahlt werden, lohnt es sich bei hoher Auslastung oder teurer Energie häufig, unterhalb der Obergrenze zu spezifizieren. Jeder von Protrafo gelieferte Verteilungstransformator ist nach Tier 2 gebaut; wie weit unter dem Grenzwert Sie bleiben, ist eine Gesamtkostenentscheidung — und sollte bewusst getroffen werden, nicht nebenbei.

Tier 2EcoDesign548/2014RegelungEU

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